Kategorie: Alltag

Tag der Kinderrechte – 20 Jahre Kinderrechte in der Schweiz

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Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde am 24. Februar 1997 von der Schweiz ratifiziert und feiert ihren 20. Geburtstag. Alles wunderbar am heutigen Tag der Kinderrechte, oder gibt es da noch was zu tun?

Die UN-Konvention über die Rechte der Kinder haben zum Ziel, für alle Kinder der Welt eine Basis für gleiche Rechte zu schaffen. Im Vergleich zu Missständen andernorts auf der Welt steht es mit den Kinderrechten in der Schweiz bestimmt nicht schlecht. Trotz unserem Wohlstand ist aber nicht einfach alles gut. Insbesondere bei den Artikeln 12 und 13 besteht Handlungsbedarf und engagiert sich das Jugendnetzwerk SDM im Mittelrheintal.

  • Art 12 – Meinungsäusserung des Kindes
    Das Recht des Kindes, seine Meinung zu allen seine Person betreffenden Fragen oder Verfahren zu äussern und gewiss zu sein, dass diese Meinung auch mitberücksichtigt wird.
  • Art 13 – Freie Meinungsäusserung
    Das Recht des Kindes, Informationen und Ideen zu erhalten und weiterzugeben und seine eigene Meinung zu äussern, vorausgesetzt, die Rechte anderer bleiben unangetastet.

Die UNICEF hat die UNI Zürich mit einer Studie zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz beauftragt. Die Publikation „Von der Stimme zur Wirkung“ aus dem Jahr 2015 beleuchtet das Thema Partizipation in der Familie, der Schule und Gemeinde:

Auf Gemeindeebene besteht jedoch die Gefahr, dass das Potenzial von Partizipationsangeboten zu wenig ausgeschöpft wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Erwachsene zu eigentlich unnötiger «Stellvertreter-Partizipation» greifen und zum Vornherein Dinge entscheiden oder festlegen, die auch von den Kindern und Jugendlichen selbst hätten erarbeitet werden können. Oder wenn die Partizipationsangebote auf das Resultat einer Sache keinen Einfluss mehr haben werden. (Von der Stimme zur Wirkung, UNIZH, 2015, S.7)

Das Jugendnetzwerk SDM informiert, beratet und begleitet zum Beispiel sieben junge Widnauerinnen mit den „Zeichen für mehr Mitbestimmung“ in ihrem Bestreben, ihre Rechte einzufordern.

Links zum Thema Kinderrechte:
– Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes
Kinderrechte für Kinder erklärt
Kinderrechte – Kurzfassung
Bericht der UNIZH „Von der Stimme zur Wirkung“

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel zu Überleben, Schutz und Entwicklung und basiert auf den prinzipien der Nicht-Diskrimminierung, des Kindswohl, sowie der Anhörung von Kindern.

Sozialraumanalyse – Öffentliche Präsentation 8.9.2017

Das Mittelrheintal ist mit seinen auf engem Raum verwinkelten Grenzverläufen, regionalen Kooperationen und kommunalen Lösungen einzigartig. Diese Eigenheiten wirken sich auf die Lebenswelt von Jugendlichen, und somit auch auf das Wirken des Jugendnetzwerk SDM, aus. Im Frühling 2017 hat das Jugendnetzwerk SDM der Fachhochschule St. Gallen als Praxisprojekt eine Sozialraumanalyse in Auftrag gegeben. Ziel des Auftrages an die Studierenden war es, mehr über die Lebenswelt, Gewohnheiten und Bedürfnisse von Jugendlichen aus dem Mittelrheintal unter Berücksichtigung der obigen Eigenheiten zu erfahren. Die Studierenden der FHSG haben die Sozialraumanalyse abgeschlossen.

Neugierig und gespannt laden wir zur öffentlichen Präsentation ein:

Datum: Freitag, 8. September
Zeit: 18:00 – 19:30 Uhr
Ort: Jugendtreff Stoffel, Rütistrasse 23, 9443 Widnau

Wir freuen, wenn wir Sie an diesem Anlass begrüssen dürfen.

SRF Input Sendung: Junge Freiwillige

Junge Freiwillige

Jung, selbstverliebt, narzisstisch und gelangweilt? Mitnichten! Die SRF Hintergrundsendung «Input» beleuchtet das freiwillige Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dieses findet unerkannt und unspektakulär in grosser Zahl statt. Prädikat „hörenswert“.

Zum Beitrag auf SRF

Die heutige Jugend ist narzisstisch, kümmert sich nur um ihr eigenes Wohlergehen. Input demontiert dieses Klischee. Wir portraitieren junge Erwachsene, die viel Herzblut in Freiwilligenarbeit investieren.

Lehrlingslohn: Soll unser Kind zu Hause Geld abgeben?

Titelbild Lehrlingslohn

Mit Beginn der Berufslehre startet für viele Jugendliche und ihre Eltern ein neuer Lebensabschnitt. Mit dem ersten Lehrlingslohn erreichen die Kinder eine erste finanzielle Unabhängigkeit von zu Hause. Doch spätestens Ende Monat tauchen Fragen auf; gehört dieses Einkommen vollumfänglich unserem Kind? Alles als Taschengeld, oder soll unser Kind nun bestimmte Posten selber bezahlen? Sollen oder wollen wir ein Kostgeld verlangen?

Rechtliche Ausgangslage

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch gibt in Art. 323 Auskunft über die Rechtslage betreffend Einkommen von Kindern, bzw. Jugendlichen:

1 Was das Kind durch eigene Arbeit erwirbt und was es von den Eltern aus seinem Vermögen zur Ausübung eines Berufes oder eines eigenen Gewerbes herausbekommt, steht unter seiner Verwaltung und Nutzung.

2 Lebt das Kind mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft, so können sie verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet.

Das Geld gehört dem Kind, aber …

Das vom Kind durch eigene Arbeit erwirtschaftete Geld gehört nach Absatz 1 also klar dem Kind und steht unter seiner Verwaltung und Nutzung. Die Eltern dürfen gemäss Absatz 2 erwarten und somit verlangen, dass sich das Kind an seinem Unterhalt beteiligt. Doch wieviel ist angemessen und welche Posten sind dazu geeignet? Hier können die Empfehlungen der Budgetberatung Schweiz weiterhelfen.

Empfehlungen Budgetberatung Schweiz

Die Richtlinien und Merkblätter der Budgetberatung Schweiz stellen in der Rubrik „Lernende“ zwei Merkblätter zur Verfügung, auf denen detaillierte Positionen aufgeführt sind und als Orientierung und Diskussionsgrundlagen dienen können.

Über Geld reden, einen Bildungsraum eröffnen

Mit dem Taschengeld sammeln Kinder erste Erfahrungen im Umgang mit Geld und entwickeln Kompetenzen. Mit dem ersten eigenen Lohn erweitert sich dieser Bildungsraum, nutzen Sie die Chance. Stellen Sie im gemeinsamen Gespräch eine Liste mit den Ausgaben zusammen und diskutieren Sie die Positionen. Schaffen Sie Klarheit darüber:

  • Welche Positionen sollen vom Kind selber bestritten werden?
  • Für welche Dinge soll es Rücklagen machen?
  • Wie können solche Rücklagen gelingen? (Tipp: Kuvert von anno dazumal sind noch immer hilfreich)
  • Weshalb soll das Kind wofür zu Hause Kostgeld abgeben?

Bei einem Lehrlingslohn von Fr. 500 ist ein Kostgeld kaum zumutbar. Besprechen Sie in diesem Fall aber genau, für welche Positionen im Budget das Kind selber aufkommen muss.

Übrigens: Das Jugendnetzwerk SDM hilft bei Unklarheiten oder Fragen gerne weiter. Sie erreichen uns über die Kontaktseite. Welches sind Ihre Erfahrungen zum Thema Lehrlingslohn, Kostgeld, Umgang mit dem ersten eigenen Geld? Ihre Meinung interessiert uns.