Schlagwort: Art. 323

Lehrlingslohn: Soll unser Kind zu Hause Geld abgeben?

Titelbild Lehrlingslohn

Mit Beginn der Berufslehre startet für viele Jugendliche und ihre Eltern ein neuer Lebensabschnitt. Mit dem ersten Lehrlingslohn erreichen die Kinder eine erste finanzielle Unabhängigkeit von zu Hause. Doch spätestens Ende Monat tauchen Fragen auf; gehört dieses Einkommen vollumfänglich unserem Kind? Alles als Taschengeld, oder soll unser Kind nun bestimmte Posten selber bezahlen? Sollen oder wollen wir ein Kostgeld verlangen?

Rechtliche Ausgangslage

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch gibt in Art. 323 Auskunft über die Rechtslage betreffend Einkommen von Kindern, bzw. Jugendlichen:

1 Was das Kind durch eigene Arbeit erwirbt und was es von den Eltern aus seinem Vermögen zur Ausübung eines Berufes oder eines eigenen Gewerbes herausbekommt, steht unter seiner Verwaltung und Nutzung.

2 Lebt das Kind mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft, so können sie verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet.

Das Geld gehört dem Kind, aber …

Das vom Kind durch eigene Arbeit erwirtschaftete Geld gehört nach Absatz 1 also klar dem Kind und steht unter seiner Verwaltung und Nutzung. Die Eltern dürfen gemäss Absatz 2 erwarten und somit verlangen, dass sich das Kind an seinem Unterhalt beteiligt. Doch wieviel ist angemessen und welche Posten sind dazu geeignet? Hier können die Empfehlungen der Budgetberatung Schweiz weiterhelfen.

Empfehlungen Budgetberatung Schweiz

Die Richtlinien und Merkblätter der Budgetberatung Schweiz stellen in der Rubrik „Lernende“ zwei Merkblätter zur Verfügung, auf denen detaillierte Positionen aufgeführt sind und als Orientierung und Diskussionsgrundlagen dienen können.

Über Geld reden, einen Bildungsraum eröffnen

Mit dem Taschengeld sammeln Kinder erste Erfahrungen im Umgang mit Geld und entwickeln Kompetenzen. Mit dem ersten eigenen Lohn erweitert sich dieser Bildungsraum, nutzen Sie die Chance. Stellen Sie im gemeinsamen Gespräch eine Liste mit den Ausgaben zusammen und diskutieren Sie die Positionen. Schaffen Sie Klarheit darüber:

  • Welche Positionen sollen vom Kind selber bestritten werden?
  • Für welche Dinge soll es Rücklagen machen?
  • Wie können solche Rücklagen gelingen? (Tipp: Kuvert von anno dazumal sind noch immer hilfreich)
  • Weshalb soll das Kind wofür zu Hause Kostgeld abgeben?

Bei einem Lehrlingslohn von Fr. 500 ist ein Kostgeld kaum zumutbar. Besprechen Sie in diesem Fall aber genau, für welche Positionen im Budget das Kind selber aufkommen muss.

Übrigens: Das Jugendnetzwerk SDM hilft bei Unklarheiten oder Fragen gerne weiter. Sie erreichen uns über die Kontaktseite. Welches sind Ihre Erfahrungen zum Thema Lehrlingslohn, Kostgeld, Umgang mit dem ersten eigenen Geld? Ihre Meinung interessiert uns.